Alles in anzeigen

Corona-Auflagen für die Gastronomie

Kaum eine Branche steht so sehr für Geselligkeit wie die Gastronomie! Da in Wirtshäusern, Restaurants und Gastgärten viele Menschen zusammenkommen, gelten strenge Hygieneauflagen (Stand: 26.08.2020). Das Ziel: Die Infektionszahlen geringhalten und weitere Massnahmen und einen Lockdown vermeiden.

Stühle am gedeckten Tisch

Diese Regelungen gelten für die Schweiz

  • Jeder Betrieb muss ein Hygienekonzept erstellen.
  • Beim Betreten der Gastronomie müssen die Gäste die Hände waschen oder desinfizieren können.
  • Beim Vor-Ort-Verzehr sollen die Kontaktdaten der Gäste aufgenommen werden. Eine Person pro Gruppe ist hier ausreichend. So können im Fall einer Infektion weitere Maßnahmen ergriffen und die Infektionsketten unterbrochen werden.
  • Es dürfen wieder mehr als vier Personen an einem Tisch sitzen.
  • Zwischen den einzelnen Gästegruppen muss ein Abstand von mindestens 1,5 Metern gehalten werden. Durch entsprechende Trennwände kann der Mindestabstand entfallen.
  • Einzelne Gästegruppen sollten sich nicht vermischen.
  • Das Servicepersonal ist dazu angehalten, den Mindestabstand untereinander und zu den Gästen soweit möglich einzuhalten.
  • Es besteht keine Maskenpflicht. Da der Abstand im Service aber nicht immer eingehalten werden kann, ist das Tragen einer Mund-Nasen-Maske empfohlen.
  • Oberflächen, die von vielen verschiedenen Personen berührt werden, müssen regelmässig gereinigt werden.
  • Auf den Toiletten muss ausreichend Seife und Einmal-Handtücher zur Verfügung stehen.
  • Der Gastraum muss regelmässig gut durchgelüftet werden.
  • Für die Entsorgung von Einmal-Masken und Taschentüchern müssen genügend Abfalleimer vorhanden sein.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Rechtlicher Hinweis
Trotz sorgfältiger inhaltlicher Prüfung übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen. Sie sollen Betrieben der Gastronomie und Hotellerie als eine erste Hilfestellung dienen. Die Informationen stellen jedoch keine Rechtsberatung dar und vermögen eine Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt im Einzelfall auch nicht zu ersetzen.