Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit

LUSINI.com ist Ihr verlässlicher Partner für Gastronomie- und Hotelbedarf und bietet Premium-Qualität für Profis. Unser Ziel ist es, unseren Kunden ein exzellentes Einkaufserlebnis zu bieten, das für alle zugänglich ist. Daher verpflichten wir uns zur Entwicklung inklusiver digitaler Produkte, die von jedem genutzt werden können.

Unsere Verpflichtung

Wir setzen uns dafür ein, unseren Onlineshop für ein möglichst breites Publikum zugänglich zu machen. Um dies zu erreichen, ergreifen wir folgende Maßnahmen:

  • Regelmäßige Überprüfung unserer Webseite auf technische Konformität durch eine externe Agentur

  • Durchführung von Usability-Tests mit Nutzern, einschließlich Personen mit Behinderungen

  • Implementierung von Prozessen in der Webentwicklung sowie des Designs, um Barrierefreiheit zu garantieren

  • Bereitstellung von Schulungen für unsere Mitarbeiter und Einstellung von Fachexperten, um unser Engagement in die Tat umzusetzen

Stufe der Barrierefreiheit

Bei der Entwicklung unseres Onlineshops wurde darauf geachtet diesen für jeden zugänglich zu machen. Im Detail stehen dabei die folgenden Punkte im Fokus:

  • Sicherstellen, dass alle Bereiche der Webseite mit der Tastatur navigierbar sind

  • Bereitstellung von Textbeschreibungen für Bilder zur Verbesserung der Verständlichkeit

  • Erhöhung des Farbkontrasts für eine bessere Lesbarkeit

  • Logische Navigation durch strukturierte Kopfzeilen-Elemente

  • Optimierung von Text und Layout, um beim Zoomen Schärfe und Benutzerfreundlichkeit zu gewährleisten

Konformitätsstatus

Unsere Webseite bzw. unser Onlineshop erfüllt derzeit die Anforderungen des AA-Standards gemäß Version 2.2 der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG). Wir arbeiten kontinuierlich an der Verbesserung, um die vollständige Konformität zu erreichen.

Gesetzliche Anforderungen und Verbraucherinformationen

Unsere Dienstleistungen erfüllen die geltenden gesetzlichen Anforderungen. Wir sind bestrebt, alle relevanten Barrierefreiheitsanforderungen gemäß den gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. Sollte dies nicht vollständig möglich sein, erfolgt dies mit begründeter Ausnahme.

Zuständige Marktüberwachungsbehörde

Für die Überwachung der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen ist das Sozialministeriumservice verantwortlich.