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Spezielles Schuhwerk ist ein entscheidender Faktor für sicheres Arbeiten. In vielen Arbeitsfeldern sind besonders die Füße hohen Belastungen ausgesetzt und müssen vor Verletzungen geschützt werden. Außerdem brauchen Mitarbeitende auf feuchten Böden einen sicheren Stand.
Sicherheitsschuhe verfügen über spezielle Zehenkappen zum Schutz vor herabfallenden Gegenständen und vor Quetschungen. Je nach Schutzklasse sind die Sohlen dieser Schuhe durchtrittsicher, um vor eindringenden Scherben, Schrauben oder Nägeln zu schützen. Auch der Fersenbereich kann verstärkt werden, um zu verhindern, dass Arbeitnehmer leicht umknicken.
Besonders wichtig sind die Sohlen von Arbeits- und Sicherheitsschuhen. Sie sind rutschhemmend und sorgen auch auf glatten und nassen Böden für einen stabilen Stand. Arbeitsschuhe sind außerdem durch eine ergonomische Gestaltung und atmungsaktive Materialien so gestaltet, dass damit ein hoher Tragekomfort gewährleistet ist.
In der Gastronomie sind Arbeits- und Sicherheitsschuhe aus mehreren Gründen besonders wichtig:
In Österreich gibt es verschiedene Verordnungen, Richtlinien und Unfallverhütungsvorschriften, aus welchen sich die Vorschrift zum Tragen von Arbeits- oder Sicherheitsschuhen ergibt.
Die wichtigsten Regelungen sind:
Wichtig ist jedoch: Ob Sicherheitsschuhe am Arbeitsplatz getragen werden und welche Schutzklasse diese haben müssen, hängt von der Risikobeurteilung durch den Arbeitgeber ab. Er muss zuerst mögliche Gefährdungen am Arbeitsplatz ermitteln, diese danach beurteilen und geeignete Schutzmaßnahmen daraus ableiten. Dazu gehört auch die Auswahl der geeigneten PSA (persönliche Schutzausrüstung).
Besteht aus Sicherheitsgründen und auf der Basis der Risikobeurteilung die Pflicht zum Tragen von Sicherheitsschuhen und ist das spezielle Schuhwerk für die Arbeit erforderlich, muss der Arbeitgeber die Sicherheitsschuhe bezahlen.
Es gibt keine gesetzliche Vorgabe, wie teuer Sicherheitsschuhe für Arbeitgeber sein dürfen. Der Arbeitgeber muss lediglich geeignete Sicherheitsschuhe zur Verfügung stellen, die den Anforderungen der Risikobeurteilung entsprechen.
Ausnahmen:
Diese Faktoren können die Risikobeurteilung nach AschG oder ASV beeinflussen:
Manche Beschäftigten brauchen Einlagen, damit die Arbeits- und Sicherheitsschuhe trotz Fußfehlstellungen oder Fußerkrankungen einen hohen Tragekomfort bieten. Doch muss der Arbeitgeber Einlagen für Arbeitsschuhe bezahlen?
Ja, das ergibt sich aus § 70 Abs. 1 Z 4 ASchG. Demnach ist der Arbeitgeber verpflichtet, den gesundheitlichen Erfordernissen und ergonomischen Anforderungen für die PSA seiner Mitarbeiter zu sorgen. Doch darüber hinaus können auch die Unfallversicherungsträger wie die SVA die Kosten für Einlagen in Arbeitsschuhe tragen, wenn das Fußleiden in Folge einer Berufskrankheit oder eines Berufsunfalls entstanden ist.
Werden die Einlagen rein präventiv in Arbeits- oder Sicherheitsschuhen getragen, um Gelenkerkrankungen vorzubeugen, muss der Arbeitnehmer die Kosten dafür selbst übernehmen.
Allerdings können spezielle Regelungen zur Kostenübernahme für Einlagen in Betriebsvereinbarungen oder Kollektivverträgen aufgestellt werden. In vielen Betrieben ist es darüber hinaus gängige Praxis, dass der Arbeitgeber die Kosten für Einlagen im Rahmen der Fürsorgepflicht übernimmt.
In vielen gastronomischen Betrieben ist es üblich, dass der Arbeitgeber die Kosten für Einlagen im Rahmen der Fürsorgepflicht übernimmt, um den Tragekomfort für das Personal zu erhöhen und gesundheitlichen Problemen vorzubeugen.
Grundlage für die Frage, ob Arbeitgeber in Österreich Sicherheitsschuhe bezahlen müssen, ist die Risikobeurteilung (Evaluierung). Je eindeutiger diese formuliert wird, desto klarer ergibt sich daraus die Pflicht, die Kosten zu übernehmen.
Grundsätzlich ist es im Interesse des Arbeitgebers, dass Mitarbeitende sicher und ergonomisch arbeiten können. Deshalb sollten bei entsprechender Gesundheitsgefährdung auf jeden Fall die Kosten für Sicherheitsschuhe übernommen werden.
Bei Streitfragen zur Kostenübernahme lohnt es sich für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer, sich bei Gewerkschaften, Betriebsräten oder bei einer auf Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsberatung Unterstützung zu holen.
Müssen Sicherheitsschuhe aufgrund der Risikobeurteilung getragen werden, muss der Arbeitgeber die Kosten dafür tragen. Arbeitsschuhe muss der Arbeitgeber nur dann bezahlen, wenn er sie im Arbeitsvertrag vorschreibt.
Das ASchG sieht vor, dass der Arbeitgeber bei einer entsprechenden Risikobeurteilung Sicherheitsschuhe stellen muss. Ist die Sicherheit des Beschäftigten beim Tragen der Schuhe aufgrund von Verschleiß, Defekten oder Hygiene nicht mehr gewährleistet, muss der Arbeitgeber die Schuhe austauschen. Besonders in der Gastronomie, wo die Schuhe intensiven Belastungen ausgesetzt sind, ist ein regelmäßiger Austausch notwendig.
Arbeitsschuhe sollten nur so lange getragen werden, wie sie ausreichende Trittsicherheit oder Schutz für die Zehen und Ferse bieten. Ist die Sohle beschädigt oder können Gegenstände durch das Material dringen, sollten die Arbeitsschuhe ausgetauscht werden.
Arbeitnehmer sollten ihre Schuhe während eines langen Arbeitstages die ganze Zeit über bequem tragen können. Die Schuhe sollten atmungsaktiv sein und dank ergonomisch geformter Sohle die natürliche Fußhaltung unterstützen. Bei LUSINI finden Sie z.B. Schuhe für langes Stehen.
Hier gibt es keine feste Vorgabe. Allerdings ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitsschuhe zu tauschen, wenn durch diese die Sicherheit des Arbeitnehmers gefährdet ist. Durch das regelmäßige Pflegen der Arbeitsschuhe lässt sich deren Lebensdauer erhöhen.
Ergibt sich aus der Risikobeurteilung, dass Arbeitnehmer Sicherheitsschuhe tragen müssen, sind sie dazu auch verpflichtet.
Arbeitsschuhe müssen nur dann getragen werden, wenn das im Arbeitsvertrag so festgelegt wurde.
Gehört die Arbeitskleidung zur Schutzkleidung, kann Ihr Chef Sie zwingen, diese zu tragen. Er ist gesetzlich verpflichtet zu kontrollieren, ob die Vorgaben eingehalten werden.
Handelt es sich lediglich um Berufskleidung, die nicht zur Schutzkleidung gehört, kann Ihr Vorgesetzter Sie nicht dazu verpflichten, diese zu tragen, es sei denn, das Tragen einer bestimmten Arbeitskleidung ist im Arbeitsvertrag festgeschrieben. In diesem Fall muss der Arbeitgeber dann für die Kosten der Arbeitsschuhe aufkommen.
Da der Arbeitgeber für die Sicherheit seiner Arbeitnehmer verantwortlich ist, kann er vorschreiben, welche Arbeitsschuhe aufgrund seiner Risikobeurteilung geeignet sind. In vielen Betrieben können sich Beschäftigte die Sicherheits- oder Arbeitsschuhe aus einem bestimmten Pool selbst aussuchen. Grundsätzlich gibt es hier keine gesetzlichen Vorgaben. Wichtig ist jedoch nur, dass die ausgewählten Schuhe die Sicherheitsanforderungen erfüllen.
Ja, Arbeitsschuhe gehören zur Schutzkleidung. In der EU wird Schutzkleidung in drei Kategorien eingeteilt:
Arbeitsschuhe fallen in der Regel in die Kategorie II oder III, je nach den Schutzanforderungen am Arbeitsplatz. Sie müssen dafür allfällig bestimmte Schutzkriterien erfüllen, z.B. Schutz der Füße vor herabfallenden Gegenständen oder Schutz vor rutschigen Oberflächen durch rutschhemmende Sohlen.
Wenn Sie trotz Verpflichtung keine Sicherheitsschuhe tragen, handeln Sie zum einen entgegen der Weisung des Arbeitgebers. Das kann eine Abmahnung zur Folge haben und bei mehrfacher Verweigerung bis hin zur Kündigung reichen.
Darüber hinaus können Sie Ihren Versicherungsschutz verlieren, wenn Sie sich z.B. am Fuß verletzen, weil Sie keine Sicherheitsschuhe getragen haben. Tragen Sie keine Sicherheitsschuhe bei einem Unfall, kann auch Ihr Arbeitgeber dafür verantwortlich gemacht werden, weil er nicht ausreichend für Ihre Sicherheit gesorgt hat.
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