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Sonnige Zeiten für Außengaststätten: Diese Vorschriften sind zu beachten!

Wenn die ersten Sonnenstrahlen rauskommen, wollen viele Kunden das schöne Wetter genießen und einen sonnigen Platz im Außenbereich ergattern. Welche Vorschriften und Regelungen gibt es eigentlich für die Outdoor-Gastronomie? Ein paar Tipps und Infos gibt es hier.

moderner Außenbereich im shappy-chic Look und Angebotstafel mit Handlettering Elementen

Biergärten, Straßencafés und Terrasse unterliegen einigen Genehmigungen und Auflagen

Im Frühling und Sommer ist ein sonniges Plätzchen Gold wert. Gastro-Betriebe mit Außenbereich spüren den Kundenzuwachs, wenn es das Wetter erlaubt, draußen zu sitzen. Viele Gäste entscheiden sich bewusst für ein Lokal, wenn sich ihnen dort die Möglichkeit bietet, ihren Kaffee oder ihr Mittagessen im strahlenden Sonnenschein einzunehmen. Bevor Sie Ihre Tische und Stühle ins Freie tragen, gibt es jedoch einige Vorschriften und Auflagen zu beachten: Neben der ansprechenden Gestaltung des Außenbereichs sollten sich Gastronomen über den Ort der Outdoor-Gastronomie Gedanken machen sowie einige Sicherheitsvorkehrungen beachten, damit Ihre Outdoor-Möbel keinen Ärger verursachen.

3 Bilder des Außenbereichs von Cafés

Privat oder öffentlich: Diese Regelungen gelten vor der Inbetriebnahme der Außengastronomie

Ihr Grundstück umfasst einen schönen Garten, in dem ein paar Gasttische Platz finden sollen? Oder möchten Sie Ihre Eisdiele um einen schmalen Streifen an der Fußgängerzone ausweiten? Je nachdem, ob Ihnen das Gelände für Ihre geplante Außengastronomie bereits gehört oder ob Sie öffentliche Verkehrsfläche nutzen möchten, benötigen Sie Genehmigungen verschiedener Stellen. Wir verraten Ihnen die Unterschiede:

Gastrobereich auf öffentlicher Fläche

Ein Parkplatz in der Innenstadt, ein Stück des Fußgängerweges oder sogar ein Teil der Straße: Die Nutzung der Außenfläche vor Ihrem Lokal müssen Sie bei Ihrer Stadtverwaltung beantragen. Straßenzüge, Fußgängerzonen und andere öffentlichen Flächen dienen dem Allgemeingebrauch, die Verwaltung darf aber eine Erlaubnis für Gastronomie- und andere Sondernutzung aussprechen. Sprechen Sie mit der entsprechenden Behörde; meist ist das das Amt für Straßenbau und Erschließung. Sind Beeinträchtigungen der Verkehrssicherheit, der Verkehrsleichtigkeit oder körperlich eingeschränkter Menschen ausgeschlossen, wird die Erlaubnis in der Regel erteilt. Es besteht allerdings kein Anspruch darauf, die Sondererlaubnis zu erhalten.

Unser Tipp

Sondergenehmigungen dürfen wegen des Gleichstellungsgrundsatzes nicht verweigert werden. Nutzen bereits mehrere Gastronomen den Bürgersteig neben Ihrem Betrieb, wird Ihr eigener Antrag auf Sondernutzung vermutlich nicht verwehrt werden.

Gastronutzung eines privaten Außenbereichs

Ihre Gaststätte bietet im Außenbereich noch Platz für eine Terrasse oder einen Biergarten? Im Fall von privatem Grund müssen Sie selbstverständlich keine Sondernutzung beantragen. Melden Sie Ihre Außengastronomie dennoch frühzeitig beim zuständigen Bauamt an, denn eine gewerbliche Nutzung des Außenbereichs fordert die Einhaltung verschiedener Satzungen und Vorschriften. Außerdem muss die bestehende Gaststättenerlaubnis um die Nutzung des Außenbereichs erweitert werden. Über den ausreichenden Brandschutz muss die Behörde ebenso entscheiden wie über individuelle Vorkehrungen zum Anwohner- und Nachbarschutz. In verschiedenen Städten und Kommunen kommen außerdem lokale Satzungen zum Tragen – in Frankfurt verordnet die sogenannte „Vorgartensatzung“, dass ausreichend „gärtnerische Gestaltung“ bestehen bleiben muss und der Bereich nicht betoniert oder gepflastert werden darf.

Unser Tipp

Informieren Sie sich frühzeitig bei der zuständigen Behörde, denn nachträgliche Umbauten des Außenbereichs können Ihren Gastronomie-Betrieb teuer zu stehen kommen.

Verschiedene Styles im Außenbereich - von Coach, über Stühle bis hin zur Biergarnitur

Das Immissionsschutzgesetz für die Gastronomie

Vom Immissionsschutzgesetz sind nicht nur große Industriekonzerne betroffen, sondern auch die Gastronomie. Der Bund gibt in der wichtigen Umweltschutzverordnung vor, dass Immissionen und Emissionen wie Geräusche, Luftverunreinigungen, Erschütterungen oder ähnliches in einem bestimmten Rahmen bleiben müssen. Welche Teilbereiche für die Gastronomie und speziell die Nutzung von Außenbereichen gelten, lesen Sie hier nach.

Schallschutz & Lärmschutz

Das Bundesimmissionsschutzgesetz steckt beim Thema Lärmschutz einen groben Rahmen, welche Grenzwerte eingehalten werden, ist allerdings Ländersache. Die gesetzlichen Ruhezeiten für Außenbereiche von Gastronomien schwanken von 23 Uhr bis 7 Uhr in bayrischen Biergärten bis zu speziellen Sonderregelungen innerhalb einzelner Städte. Generell gilt bundeweit Nachtruhe von 22 Uhr bis 6 Uhr, in der der Lärmpegel von einer Gastronomie im urbanen Gebiet 45 dB nicht überschreiten darf. Liegt Ihre Gaststätte in einem Gewerbegebiet, erhöht sich dieser Maximalwert auf 50 dB. Diese Grenzwerte sind in der TA Lärm, der technischen Anleitung zur Vermeidung von Lärm, festgelegt. Aus Rücksicht auf Nachbarn und Anwohner sollten Sie diese Grenzwerte auf jeden Fall einhalten, denn ein Verstoß wird als Ordnungswidrigkeit verfolgt und kann richtig teuer werden.

Unser Tipp

Denken Sie bereits bei der Ausstattung Ihres Biergartens oder Ihres Außenbereichs an den Lärm- und Windschutz. Große Pflanzen in Dekotöpfen oder hohe Absperrsysteme dämpfen die Geräuschkulisse etwas, sodass die Gespräche Ihrer Gäste und die Geräusche Ihrer Wirtschaft keine Anwohner stören.

Luftreinhaltung

Gaststätten verströmen nicht nur wohlriechende Düfte: Bei der Zubereitung von Speisen entstehen oft auch Gerüche, die Anwohner belästigen können. Das Immissionsschutzgesetz regelt die Reinhaltung der Luft konkret nur für Schadstoffe über die TA Luft. Rauchende Grills, Fritteusendunst oder offenes Lagerfeuer können Anwohner, Gewerbetreibende oder Passanten dennoch stören. Lassen Sie dieselbe Sorgfalt walten, wie bei der Abluft Ihrer Küche: Die Abluft sollte hier über das Dach abgeführt werden, um die Nachbarschaft nicht zu belästigen.

Lichtimission

LED Strahler für Außenbereiche machen aus der Nacht helllichten Tag: Beachten Sie bei der Planung und der Auswahl Ihrer Beleuchtung, dass zum Bereich „Licht“ noch keine Bundesverordnung zur Verfügung steht. In der „Licht-Richtlinie“ einigte sich die Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft (LAI) auf eine gemeinsame Vorgehensweise: Die Richtwerte der LAI setzen fest, wann Nachbarschaft oder Allgemeinheit erheblich beeinträchtigt oder belästigt werden. Im LAI-Formblatt für Lichtimmission lesen Sie nach, welche Lichtstärke (in Lux) für Lokale in verschiedenen Umgebungen gilt. Auch die Blendung durch Beleuchtungsanlagen ist dort geregelt.

Außenbereich ist mit Biertischen und Bierbänken ausgestattet

Umweltschutz – Müll vermeiden

Sauberkeit in gastronomischen Betrieben ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Dennoch sollten Sie in Außenbereichen von Gaststätten bedenken, dass herumliegender Müll nicht empfehlenswert ist. Leichte Servietten, Cellophan oder andere Kleinverpackungen werden vom Wind schnell davongeweht, wodurch die Umwelt unnötig belastet wird. Praktische Tischabfallbehälter helfen, die Tische sauber zu halten. Bedenken Sie außerdem, dass Essensreste Tiere anlocken können, sodass Sie Ihr Service-Personal zum schnellen Abräumen der Tische anhalten sollten.

Unser Tipp

Stellen Sie genügend feuerfeste Aschenbecher auf, damit Raucher Ihre Asche und Filter leicht entsorgen können. So bleibt Ihnen das mühsame Einsammeln der Zigarettenstummel erspart.