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Spezielles Schuhwerk ist ein entscheidender Faktor für sicheres Arbeiten. In vielen Arbeitsfeldern sind besonders die Füsse hohen Belastungen ausgesetzt und müssen vor Verletzungen geschützt werden. Ausserdem brauchen Mitarbeitende auf feuchten Böden einen sicheren Stand.
Sicherheitsschuhe verfügen über spezielle Zehenkappen zum Schutz vor herabfallenden Gegenständen und vor Quetschungen. Je nach Schutzklasse sind die Sohlen dieser Schuhe durchtrittsicher, um vor eindringenden Scherben, Schrauben oder Nägeln zu schützen. Auch der Fersenbereich kann verstärkt werden, um zu verhindern, dass Arbeitnehmer leicht umknicken.
Besonders wichtig sind die Sohlen von Arbeits- und Sicherheitsschuhen. Sie sind rutschhemmend und sorgen auch auf glatten und nassen Böden für einen stabilen Stand. Arbeitsschuhe sind ausserdem durch eine ergonomische Gestaltung und atmungsaktive Materialien so gestaltet, dass damit ein hoher Tragekomfort gewährleistet ist.
In der Gastronomie sind Arbeits- und Sicherheitsschuhe aus mehreren Gründen besonders wichtig:
In der Schweiz gibt es kein allgemeines Gesetz, das das Tragen von Sicherheitsschuhen am Arbeitsplatz vorschreibt. Ob ein Arbeitgeber Sicherheitsschuhe stellen muss, ergibt sich aus unterschiedlichen Verordnungen, Richtlinien und Unfallverhütungsvorschriften.
Die wichtigsten gesetzlichen Vorgaben sind:
Wichtig ist jedoch: Ob Sicherheitsschuhe am Arbeitsplatz getragen werden und welche Schutzklasse diese haben müssen, schreibt die Gefährdungsbeurteilung durch den Arbeitgeber vor. Er muss regelmässig prüfen, ob mögliche Gefährdungen am Arbeitsplatz vorliegen, diese Gefährdungen einstufen und daraus geeignete Schutzmassnahmen ableiten. Dazu gehört auch die Auswahl der geeigneten PSA.
Besteht aus Sicherheitsgründen und auf der Basis der Gefährdungsbeurteilung die Pflicht zum Tragen von Sicherheitsschuhen, muss der Arbeitgeber die Sicherheitsschuhe bezahlen.
Es gibt jedoch Ausnahmen:
Zusammengefasst: Der Arbeitgeber ist in der Schweiz zur Kostenübernahme von Sicherheitsschuhen gesetzlich nach UVG und VUV verpflichtet, wenn seine Gefährdungsbeurteilung zu dem Schluss kommt, dass Sicherheitsschuhe für die Arbeit erforderlich sind.
Diese Faktoren können die Gefährdungsbeurteilung beeinflussen:
Wie hoch die Kosten für die vom Arbeitgeber bezahlten Sicherheitsschuhe ausfallen, ist nicht geregelt. Die Schuhe müssen lediglich die Sicherheitsanforderungen erfüllen.
Es gibt also in der Schweiz keine gesetzliche Vorgabe, wie teuer Sicherheitsschuhe für Arbeitgeber maximal sein dürfen. Der Arbeitgeber muss lediglich geeignete Sicherheitsschuhe zur Verfügung stellen, die den Anforderungen der Gefährdungsbeurteilung entsprechen.
Manche Beschäftigten brauchen Einlagen, damit die Arbeits- und Sicherheitsschuhe trotz Fussfehlstellungen oder Fusserkrankungen einen hohen Tragekomfort bieten. Doch muss der Arbeitgeber Einlagen für Arbeitsschuhe bezahlen?
Nein, in der Regel übernimmt die Krankenkasse die Kosten für Einlagen in Arbeitsschuhen, sofern medizinische Gründe vorliegen, ein Arzt die Einlagen verordnet hat und diese für die Ausübung des Berufs erforderlich sind.
Werden die Einlagen rein präventiv in Arbeits- oder Sicherheitsschuhen getragen, um Gelenkerkrankungen vorzubeugen, muss der Arbeitnehmer die Kosten dafür selbst übernehmen.
Allerdings können spezielle Regelungen zur Kostenübernahme für Einlagen in Arbeitsverträgen oder in einem Tarifvertrag aufgestellt werden. In vielen Betrieben ist es darüber hinaus gängige Praxis, dass der Arbeitgeber die Kosten für Einlagen im Rahmen der Fürsorgepflicht übernimmt. Es kann sinnvoll sein, sich hier als Arbeitnehmer mit dem Arbeitgeber zur Kostenübernahme auszutauschen.
In vielen gastronomischen Betrieben ist es üblich, dass der Arbeitgeber die Kosten für Einlagen im Rahmen der Fürsorgepflicht übernimmt, um den Tragekomfort für das Personal zu erhöhen und gesundheitlichen Problemen vorzubeugen.
Grundlage für die Frage, ob Arbeitgeber in der Schweiz Sicherheitsschuhe bezahlen müssen, ist die Gefährdungsbeurteilung nach UVG und VUV. Je eindeutiger diese formuliert wird, desto klarer ergibt sich daraus die Pflicht, die Kosten zu übernehmen.
Grundsätzlich ist es im Interesse des Arbeitgebers, dass Mitarbeitende sicher und ergonomisch arbeiten können. Deshalb sollten bei entsprechender Gesundheitsgefährdung auf jeden Fall die Kosten für Sicherheitsschuhe übernommen werden.
Bei Streitfragen zur Kostenübernahme lohnt es sich für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer, sich bei Gewerkschaften, Betriebsräten oder bei einer auf Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsberatung Unterstützung zu holen.
Müssen Sicherheitsschuhe aufgrund der Gefährdungsbeurteilung nach VUV und UVG getragen werden, muss der Arbeitgeber die Kosten dafür tragen. Arbeitsschuhe muss der Arbeitgeber nur dann bezahlen, wenn er sie im Arbeitsvertrag vorschreibt.
Ist die Sicherheit des Beschäftigten beim Tragen der Schuhe aufgrund von Verschleiss, Defekten oder Hygiene nicht mehr gewährleistet, muss der Arbeitgeber die Schuhe austauschen.
Besonders in der Gastronomie, wo die Schuhe intensiven Belastungen ausgesetzt sind, ist ein regelmässiger Austausch notwendig.
Arbeitsschuhe sollten nur so lange getragen werden, wie sie ausreichende Trittsicherheit oder Schutz für die Zehen und Ferse bieten. Ist die Sohle beschädigt oder können Gegenstände durch das Material dringen, sollten die Arbeitsschuhe ausgetauscht werden.
Arbeitnehmer sollten ihre Schuhe während eines langen Arbeitstages die ganze Zeit über bequem tragen können. Die Schuhe sollten atmungsaktiv sein und dank ergonomisch geformter Sohle die natürliche Fusshaltung unterstützen. Bei LUSINI finden Sie z.B. Schuhe für langes Stehen.
Hier gibt es keine feste Vorgabe. Allerdings ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitsschuhe zu tauschen, wenn durch diese die Sicherheit des Arbeitnehmers gefährdet ist. Durch das regelmässige Pflegen der Arbeitsschuhe lässt sich deren Lebensdauer erhöhen.
Ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung, dass Arbeitnehmer Sicherheitsschuhe tragen müssen, sind sie dazu auch verpflichtet.
Arbeitsschuhe müssen nur dann getragen werden, wenn das im Arbeitsvertrag so festgelegt wurde.
Gehört die Arbeitskleidung zur Schutzkleidung, kann Ihr Chef Sie zwingen, diese zu tragen. Er ist gesetzlich verpflichtet zu kontrollieren, ob die Vorgaben eingehalten werden.
Handelt es sich lediglich um Berufskleidung, die nicht zur Schutzkleidung gehört, kann Ihr Vorgesetzter Sie nicht dazu verpflichten, diese zu tragen, es sei denn, das Tragen einer bestimmten Arbeitskleidung ist im Arbeitsvertrag festgeschrieben. In diesem Fall muss der Arbeitgeber dann auch für die Kosten der Arbeitsschuhe aufkommen.
Da der Arbeitgeber für die Sicherheit seiner Arbeitnehmer verantwortlich ist, kann er vorschreiben, welche Arbeitsschuhe aufgrund seiner Gefährdungsbeurteilung geeignet sind. In vielen Betrieben können sich Beschäftigte die Sicherheits- oder Arbeitsschuhe aus einem bestimmten Pool selbst aussuchen. Grundsätzlich gibt es hier keine gesetzlichen Vorgaben. Wichtig ist jedoch nur, dass die ausgewählten Schuhe die Sicherheitsanforderungen erfüllen.
Ja, Arbeitsschuhe gehören zur Schutzkleidung.
Wenn Sie trotz Verpflichtung keine Sicherheitsschuhe tragen, handeln Sie zum einen entgegen der Weisung des Arbeitgebers. Das kann eine Abmahnung zur Folge haben und bei mehrfacher Verweigerung bis hin zur Kündigung reichen.
Darüber hinaus können Sie Ihren Versicherungsschutz verlieren, wenn Sie sich z.B. am Fuss verletzen, weil Sie keine Sicherheitsschuhe getragen haben. Tragen Sie keine Sicherheitsschuhe bei einem Unfall, kann auch Ihr Arbeitgeber dafür verantwortlich gemacht werden, weil er nicht ausreichend für Ihre Sicherheit gesorgt hat.
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