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Sonnige Zeiten für Aussengaststätten: Diese Vorschriften sind zu beachten!

Wenn die ersten Sonnenstrahlen rauskommen, wollen viele Kunden das schöne Wetter geniessen und einen sonnigen Platz im Aussenbereich ergattern. Welche Vorschriften und Regelungen gibt es eigentlich für die Outdoor-Gastronomie? Ein paar Tipps und Infos gibt es hier.

moderner Aussenbereich im shappy-chic Look und Angebotstafel mit Handlettering Elementen

Biergärten, Strassencafés und Terrasse unterliegen einigen Genehmigungen und Auflagen

Im Frühling und Sommer ist ein sonniges Plätzchen Gold wert. Gastro-Betriebe mit Aussenbereich spüren den Kundenzuwachs, wenn es das Wetter erlaubt, draussen zu sitzen. Viele Gäste entscheiden sich bewusst für ein Lokal, wenn sich ihnen dort die Möglichkeit bietet, ihren Kaffee oder ihr Mittagessen im strahlenden Sonnenschein einzunehmen. Bevor Sie Ihre Tische und Stühle ins Freie tragen, gibt es jedoch einige Vorschriften und Auflagen zu beachten: Neben der ansprechenden Gestaltung des Aussenbereichs sollten sich Gastronomen über den Ort der Outdoor-Gastronomie Gedanken machen sowie einige Sicherheitsvorkehrungen beachten, damit Ihre Outdoor-Möbel keinen Ärger verursachen.

3 Bilder des Aussenbereichs von Cafés

Privat oder öffentlich: Diese Regelungen gelten vor der Inbetriebnahme der Aussengastronomie

Ihr Grundstück umfasst einen schönen Garten, in dem ein paar Gasttische Platz finden sollen? Oder möchten Sie Ihre Eisdiele um einen schmalen Streifen an der Fussgängerzone ausweiten? Je nachdem, ob Ihnen das Gelände für Ihre geplante Aussengastronomie bereits gehört oder ob Sie öffentliche Verkehrsfläche nutzen möchten, benötigen Sie Genehmigungen verschiedener Stellen. Wir verraten Ihnen die Unterschiede:

Gastrobereich auf öffentlicher Fläche

Ein Parkplatz in der Innenstadt, ein Stück des Fussgängerweges oder sogar ein Teil der Strasse: Die Nutzung der Aussenfläche vor Ihrem Lokal müssen Sie bei Ihrer Stadtverwaltung beantragen. Strassenzüge, Fussgängerzonen und andere öffentlichen Flächen dienen dem Allgemeingebrauch, die Verwaltung darf aber eine Erlaubnis für Gastronomie- und andere Sondernutzung aussprechen. Sprechen Sie mit der entsprechenden Behörde; meist ist das das Amt für Strassenbau und Erschliessung. Sind Beeinträchtigungen der Verkehrssicherheit, der Verkehrsleichtigkeit oder körperlich eingeschränkter Menschen ausgeschlossen, wird die Erlaubnis in der Regel erteilt. Es besteht allerdings kein Anspruch darauf, die Sondererlaubnis zu erhalten.

Unser Tipp

Sondergenehmigungen dürfen wegen des Gleichstellungsgrundsatzes nicht verweigert werden. Nutzen bereits mehrere Gastronomen den Bürgersteig neben Ihrem Betrieb, wird Ihr eigener Antrag auf Sondernutzung vermutlich nicht verwehrt werden.

Gastronutzung eines privaten Aussenbereichs

Ihre Gaststätte bietet im Aussenbereich noch Platz für eine Terrasse oder einen Biergarten? Im Fall von privatem Grund müssen Sie selbstverständlich keine Sondernutzung beantragen. Melden Sie Ihre Aussengastronomie dennoch frühzeitig beim zuständigen Bauamt an, denn eine gewerbliche Nutzung des Aussenbereichs fordert die Einhaltung verschiedener Satzungen und Vorschriften. Ausserdem muss die bestehende Gaststättenerlaubnis um die Nutzung des Aussenbereichs erweitert werden. Über den ausreichenden Brandschutz muss die Behörde ebenso entscheiden wie über individuelle Vorkehrungen zum Anwohner- und Nachbarschutz.

Unser Tipp

Informieren Sie sich frühzeitig bei der zuständigen Behörde, denn nachträgliche Umbauten des Aussenbereichs können Ihren Gastronomie-Betrieb teuer zu stehen kommen.

Verschiedene Styles im Aussenbereich - von Coach, über Stühle bis hin zur Biergarnitur

Das Immissionsschutzgesetz für die Gastronomie

Vom Immissionsschutzgesetz sind nicht nur grosse Industriekonzerne betroffen, sondern auch die Gastronomie. Der Bund gibt in der wichtigen Umweltschutzverordnung vor, dass Immissionen und Emissionen wie Geräusche, Luftverunreinigungen, Erschütterungen oder ähnliches in einem bestimmten Rahmen bleiben müssen. Welche Teilbereiche für die Gastronomie und speziell die Nutzung von Aussenbereichen gelten, lesen Sie hier nach.

Schallschutz & Lärmschutz

Die Gastgewerbegesetzgebung der jeweiligen Kantone behandelt regelmässig die Regelung des durch öffentliche Lokale erzeugten Lärms. Im Gastgewerbegesetz des Kantons Zürich vom 1. Dezember 1996 (LS 935.11) bspw. sind die Schliessungszeiten von 24:00 Uhr bis 05:00 Uhr festgelegt (§ 15 Abs. 1), wobei aber grundsätzlich Ausnahmen erteilt werden können, wenn die Nachtruhe und die öffentliche Ordnung nicht beeinträchtigt werden (§ 16 Abs. 1 Satz 1). Gibt es wegen Lärm oder Unfug wiederholt Anlass zum Einschreiten, können betriebliche Auflagen angeordnet werden (§ 28). Dazu gehört beispielsweise die Einschränkung der Betriebszeiten.

Öffentliche Lokale gelten als Anlagen im Sinne von Art. 7 Abs. 7 des Bundesgesetzes über den Umweltschutz (Umweltschutzgesetz, USG; SR. 814.01). Deshalb müssen Lärmemissionen so weit als möglich begrenzt werden (Art. 11 Abs. 1 USG). Die Geräusche öffentlicher Lokale setzen sich zusammen aus Lärm verschiedenster Quellen, welche unterschiedlich behandelt und einzeln beurteilt werden müssen. Die LSV setzt in ihrem Anhang (letzter Teil der Verordnung nach den Artikeln) für gewisse abstrakte Fälle konkrete Lärmgrenzwerte, für viele aber auch nicht. Wenn keiner der rechtlich festgelegten Grenzwerte anwendbar ist, müssen das öffentliche Interesse des Ruhebedürfnisses der Bevölkerung und das Interesse am Betrieb des Lokals im Einzelfall gegeneinander abgewogen werden. Analoges gilt auch für private Veranstaltungen, Veranstaltungen im Freien.

Weiterführende Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.

Unser Tipp

Denken Sie bereits bei der Ausstattung Ihres Biergartens oder Ihres Aussenbereichs an den Lärm- und Windschutz. Grosse Pflanzen in Dekotöpfen oder hohe Absperrsysteme dämpfen die Geräuschkulisse etwas, sodass die Gespräche Ihrer Gäste und die Geräusche Ihrer Wirtschaft keine Anwohner stören.

Luftreinhaltung

Gaststätten verströmen nicht nur wohlriechende Düfte: Bei der Zubereitung von Speisen entstehen oft auch Gerüche, die Anwohner belästigen können. Das Immissionsschutzgesetz regelt die Reinhaltung der Luft konkret nur für Schadstoffe über die TA Luft. Rauchende Grills, Fritteusendunst oder offenes Lagerfeuer können Anwohner, Gewerbetreibende oder Passanten dennoch stören. Lassen Sie dieselbe Sorgfalt walten, wie bei der Abluft Ihrer Küche: Die Abluft sollte hier über das Dach abgeführt werden, um die Nachbarschaft nicht zu belästigen.

Lichtimission

Ortsfeste Beleuchtungsanlagen im Aussenraum (wie z.B. Beleuchtungsanlagen im Gastro-Aussenbereich) fallen in den Geltungsbereich des Umweltschutzgesetzes, das Mensch und Umwelt vor schädlichen oder lästigen Einwirkungen schützen soll. Im Gastro-Hotelbereich werden zur Beleuchtung häufig kleine Scheinwerfer und (farbige) Lichterketten eingesetzt. Ein Werkzeug, das zur Begrenzung von Lichtemissionen herbeigezogen werden kann, ist der sogenannte Sieben-Punkte-Plan aus der Vollzugshilfe Lichtemissionen.

Im Umweltrecht gibt es keine Vorschrift, dass Beleuchtung in der Nacht ausgeschaltet werden muss. Allerdings hat das Bundesgericht in Leitentscheiden zur einer Bahnhofsbeleuchtung sowie einer Weihnachts- und Ganzjahres-Zierbeleuchtung festgehalten, dass basierend auf dem Vorsorgeprinzip des Umweltschutzgesetzes nur zu beleuchten sei, was beleuchtet werden müsse, und dass bei nicht sicherheitsrelevanter Beleuchtung ein Nachtruhefenster zwischen 22 und 6 Uhr anzustreben sei.

Neben dem Nachtruhefenster ist auch die Umgebungshelligkeit bei der Wahl der Intensität der Beleuchtung zu beachten. In dunkleren Umgebungen fallen Beleuchtungen eher auf und wirken störend, andererseits braucht es dort weniger Licht, um den beabsichtigten Beleuchtungszweck zu erfüllen. Ein weiterer kritischer Aspekt im Gastrobereich können auch beleuchtete Schriftzüge bzw. beleuchtete Fassaden darstellen. Auch dazu bietet die Vollzugshilfe anhand des Sieben-Punkte-Plans konkrete Empfehlungen, siehe Kapitel 3.6.3 und 3.7. Mehr Informationen dazu hier

Aussenbereich ist mit Biertischen und Bierbänken ausgestattet

Umweltschutz – Müll vermeiden

Sauberkeit in gastronomischen Betrieben ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Dennoch sollten Sie in Aussenbereichen von Gaststätten bedenken, dass herumliegender Müll nicht empfehlenswert ist. Leichte Servietten, Cellophan oder andere Kleinverpackungen werden vom Wind schnell davongeweht, wodurch die Umwelt unnötig belastet wird. Praktische Tischabfallbehälter helfen, die Tische sauber zu halten. Bedenken Sie ausserdem, dass Essensreste Tiere anlocken können, sodass Sie Ihr Service-Personal zum schnellen Abräumen der Tische anhalten sollten.

Unser Tipp

Stellen Sie genügend feuerfeste Aschenbecher auf, damit Raucher Ihre Asche und Filter leicht entsorgen können. So bleibt Ihnen das mühsame Einsammeln der Zigarettenstummel erspart.