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Preise ohne Mehrwertsteuer (Netto)
Seit 01. Januar 2026 wurde die reduzierte Mehrwertsteuer von sieben Prozent wieder eingeführt. Die Entscheidung zur Gastronomie-Mehrwertsteuersenkung wurde nach intensiven Verhandlungen getroffen und gibt der Branche die dringend benötigte Planungssicherheit. Der DEHOGA (Deutscher Hotel- und Gaststättenverband) hatte sich intensiv für die Senkung des Steuersatzes eingesetzt, da viele Betriebe nach der Pandemie und aufgrund der Energiekrise weiterhin mit wirtschaftlichen Herausforderungen kämpfen. Die Steuersenkung soll dabei helfen, die gestiegenen Kosten, zum Beispiel für Personal oder Energie, abzufedern.
Prüfen Sie frühzeitig mit Ihrem Kassensystem-Anbieter, ob sich der Mehrwertsteuersatz unkompliziert anpassen lässt. Falls nicht, ziehen Sie einen Kassenwechsel in Erwägung. Ein modernes Kassensystem für die Gastronomie bietet oft einfache Anpassungsmöglichkeiten und kann so Ihre Verwaltung erheblich erleichtern.
Ab 1. Januar 2026 wurde der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 Euro erhöht. 2027 soll der Mindestlohn weiter ansteigen – auf 14,60 Euro. Das ist eine Erhöhung von insgesamt 13,88 Prozent. Für Gastronomiebetriebe stellt diese Maßnahme eine klare Herausforderung dar: Jede Arbeitsstunde wird teurer. Schon in der Vergangenheit waren Personalkosten einer der größten Kostenfaktoren in Gastronomie und Hotellerie. Ein Plus von mehreren Euro pro Stunde bedeutet, dass sich falsche Personalentscheidungen noch drastischer auf die Wirtschaftlichkeit auswirken und eine strategische Neuausrichtung unumgänglich wird. Gleichzeitig bringt der gesteigerte Mindestlohn Potenziale für die Gastronomie: Mehr als sechs Millionen Menschen in Deutschland werden von der Erhöhung des Mindestlohns profitieren. Das heißt, sie haben eine höhere Kaufkraft, wodurch die Binnennachfrage stabilisiert wird – auch im Gastronomie- und Hotelleriebereich.
Neben der Mehrwertsteuersenkung 2026 und der Mindestlohnerhöhung sind weitere Änderungen geplant, durch die der Koalitionsvertrag die Gastronomie betrifft.
Eine zentrale, geplante Änderung betrifft das Arbeitszeitgesetz. Künftig soll nicht mehr die tägliche Höchstarbeitszeit von acht Stunden im Mittelpunkt stehen, sondern die wöchentliche Gesamtarbeitszeit. Ziel dieser Flexibilisierung ist es, einen bedarfsgerechteren Personaleinsatz zu ermöglichen – etwa durch längere Arbeitszeiten an umsatzstarken Tagen und kürzere Schichten in ruhigeren Phasen. Zudem ist vorgesehen, die Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung praxisnah und unbürokratisch zu gestalten sowie für kleinere Unternehmen angemessene Übergangsregelungen einzuführen. Während Vertreter der Branche die angestrebte Flexibilität positiv bewerten, äußern Arbeitnehmervertreter Bedenken hinsichtlich des Arbeitnehmerschutzes. Die konkrete Ausgestaltung soll im Dialog zwischen Politik, Arbeitgebern und Gewerkschaften erfolgen.
Reduzieren Sie den zeitlichen Aufwand bei der Personalplanung durch den Einsatz einer Dienstplan-Software für Ihre Gastronomie. Diese ermöglicht eine bedarfsgerechte Einsatzplanung unter Berücksichtigung der neuen gesetzlichen Regelungen. Zudem bieten Ihnen diese Tools eine integrierte Zeiterfassung und geben einen transparenten Überblick über Ihre Personalkosten, um diese effektiv zu managen und Einsparpotenziale aufzudecken.
Die neue Koalition plant, alle Betriebe zu elektronischen Bezahlungsmöglichkeiten zu verpflichten. Jeder Gastronomiebetrieb soll künftig mindestens eine gängige elektronische Zahlungsmethode neben Bargeld anbieten. Diese Regelung soll die Digitalisierung vorantreiben und Steuerhinterziehung erschweren. Für kleine Betriebe, die bisher nur Barzahlung akzeptierten, bedeutet dies Investitionen in entsprechende Infrastruktur. Dennoch sind damit viele Vorteile verbunden. Darunter fallen beschleunigte Zahlungsprozesse, reduzierte Fehlerquoten bei der Abrechnung, gesteigerte Kundenzufriedenheit und höhere Trinkgelder.
Sie interessieren sich für Möglichkeiten zur Digitalisierung in der Gastronomie? In unserem Magazinartikel erhalten Sie weitere Informationen.
Die Bundesregierung plant ein Förderprogramm in Höhe von 250 Millionen Euro zur Unterstützung nachhaltiger Gastronomiebetriebe. Eine konkrete Ausgestaltung und Umsetzung stehen derzeit noch aus. Durch diese Maßnahmen könnten Betriebe, die in energieeffiziente Küchentechnologie, Abfallreduktion und regionale Lieferketten investieren, mit finanzieller Unterstützung rechnen
Ein Warenwirtschaftssystem für Gastronomie hilft dabei, Lebensmittelabfälle zu reduzieren und lokale Lieferketten aufzubauen. Intelligente Bestandsmanagement-Systeme minimieren Überbestände und reduzieren Food Waste. Energiemanagementsoftware überwacht und optimiert den Energieverbrauch von Küchengeräten. Diese Systeme dokumentieren gleichzeitig Ihre Nachhaltigkeitsbemühungen – perfekt für Förderanträge und Marketing.
Im Rahmen geplanter Digitalisierungsmaßnahmen sollen kleine und mittlere Betriebe künftig stärker bei der Einführung digitaler Bestell-, Kassen- und Bezahlsysteme unterstützt werden. Konkrete Förderprogramme befinden sich teilweise noch in Ausarbeitung oder werden über bestehende Mittelstandsprogramme abgewickelt.
Ein vollständig integriertes Gastronomie-Bestellsystem verbessert das Gästeerlebnis und steigert gleichzeitig die Effizienz. Vom digitalen Speiseplan über mobile Bestellungen bis hin zur automatisierten Küchenkommunikation – moderne Systeme optimieren den gesamten Bestell- und Service-Prozess.
Der Koalitionsvertrag setzt wichtige Impulse für die Gastronomie: Die Senkung der Mehrwertsteuer auf sieben Prozent und flexiblere Arbeitszeitmodelle können Betriebe entlasten. Gleichzeitig steigen durch den Mindestlohn und neue Digitalisierungsanforderungen die wirtschaftlichen Anforderungen. Gastronomen sollten die Entwicklungen frühzeitig analysieren und ihre Prozesse – insbesondere im Bereich Personalplanung, Kassensysteme und Digitalisierung – strategisch anpassen.