Unternehmen
Preise ohne Mehrwertsteuer (Netto)
Spezielles Schuhwerk ist ein entscheidender Faktor für sicheres Arbeiten. In vielen Arbeitsfeldern sind besonders die Füße hohen Belastungen ausgesetzt und müssen vor Verletzungen geschützt werden. Außerdem brauchen Mitarbeitende auf feuchten Böden einen sicheren Stand.
Sicherheitsschuhe verfügen über spezielle Zehenkappen zum Schutz vor herabfallenden Gegenständen und vor Quetschungen. Je nach Schutzklasse sind die Sohlen dieser Schuhe durchtrittsicher, um vor eindringenden Scherben, Schrauben oder Nägeln zu schützen. Auch der Fersenbereich kann verstärkt werden, um zu verhindern, dass Arbeitnehmer leicht umknicken.
Besonders wichtig sind die Sohlen von Arbeits- und Sicherheitsschuhen. Sie sind rutschhemmend und sorgen auch auf glatten und nassen Böden für einen stabilen Stand. Arbeitsschuhe sind außerdem durch eine ergonomische Gestaltung und atmungsaktive Materialien so gestaltet, dass damit ein hoher Tragekomfort gewährleistet ist.
In der Gastronomie sind Arbeits- und Sicherheitsschuhe aus mehreren Gründen besonders wichtig:
In Deutschland schreibt kein allgemeines Gesetz das Tragen von Sicherheitsschuhen am Arbeitsplatz vor. Ob ein Arbeitgeber Sicherheitsschuhe bereitstellen muss, hängt von unterschiedlichen Verordnungen, Richtlinien und Unfallverhütungsvorschriften ab.
Die wichtigsten Regelungen sind:
Wichtig ist jedoch: Ob Sicherheitsschuhe am Arbeitsplatz getragen werden und welche Schutzklasse diese haben müssen, hängt von der Gefährdungsbeurteilung durch den Arbeitgeber ab. Er muss zuerst mögliche Gefährdungen am Arbeitsplatz ermitteln, diese danach beurteilen und geeignete Schutzmaßnahmen daraus ableiten. Dazu gehört auch die Auswahl der geeigneten PSA (persönliche Schutzausrüstung).
Besteht aus Sicherheitsgründen und auf der Basis der Gefährdungsbeurteilung die Pflicht zum Tragen von Sicherheitsschuhen, muss der Arbeitgeber die Sicherheitsschuhe bezahlen.
Zu beachten ist auch: Der Arbeitgeber muss aufgrund der Gefährdungsbeurteilung nicht nur geeignete Sicherheitsschuhe bereitstellen, sondern auch überprüfen, ob die Schuhe getragen werden. Wird der Arbeitsschutz am Arbeitsplatz nicht eingehalten und Mitarbeitende tragen trotz Verpflichtung keine Sicherheitsschuhe, droht ein Bußgeld für den Arbeitgeber.
Kommt der Arbeitgeber entsprechend seiner Sorgfaltspflicht nach einer Gefährdungsbeurteilung zu dem Schluss, dass keine Sicherheitsschuhe oder Arbeitsschuhe getragen werden müssen, muss der Arbeitgeber auch kein Schuhwerk bereitstellen oder bezahlen.
Der Arbeitgeber muss die Kosten für Sicherheitsschuhe übernehmen, wenn diese nach einer Gefährdungsbeurteilung für den Arbeitsplatz notwendig sind. Dies ergibt sich aus §3 Absatz 3 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG). Das Bundesgesetz verpflichtet den Arbeitgeber, für die Sicherheit und Gesundheit seiner Mitarbeiter am Arbeitsplatz zu sorgen. Dazu gehört auch die Bereitstellung geeigneter persönlicher Schutzausrüstung (PSA), die auch Sicherheitsschuhe umfasst.
Diese Faktoren können die Gefährdungsbeurteilung beeinflussen:
Arbeitgeber sind nicht nur dazu verpflichtet, bei entsprechender Gefährdung geeignetes Schuhwerk bereitzustellen. Sie müssen auch sicherstellen, dass die Schuhe richtig passen.
Es gibt Ausnahmen bei der Kostenübernahme. Dazu zählt es, wenn die Sicherheitsschuhe von Arbeitnehmern auch für private Zwecke genutzt werden. In diesem Fall kann der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer ein sogenanntes „Nutzungsentgelt“ verlangen.
Wie hoch die Kosten für die vom Arbeitgeber bezahlten Sicherheitsschuhe ausfallen dürfen, ist nicht geregelt. Die Schuhe müssen lediglich die Sicherheitsanforderungen erfüllen.
Es gibt keine gesetzliche Vorgabe, wie teuer Sicherheitsschuhe für Arbeitgeber sein dürfen. Der Arbeitgeber muss geeignete Sicherheitsschuhe zur Verfügung stellen, die den Anforderungen der Gefährdungsbeurteilung entsprechen.
Manche Beschäftigten brauchen Einlagen, damit die Arbeits- und Sicherheitsschuhe trotz Fußfehlstellungen oder Fußerkrankungen einen hohen Tragekomfort bieten. Doch muss der Arbeitgeber Einlagen für Arbeitsschuhe bezahlen?
Nein, in der Regel übernimmt die Krankenkasse bzw. die Rentenversicherung die Kosten für Einlagen in Arbeitsschuhen, sofern medizinische Gründe vorliegen, ein Arzt die Einlagen verordnet hat und diese für die Ausübung des Berufs erforderlich sind.
Werden die Einlagen rein präventiv in Arbeits- oder Sicherheitsschuhen getragen, um Gelenkerkrankungen vorzubeugen, muss der Arbeitnehmer die Kosten dafür selbst übernehmen.
Allerdings können spezielle Regelungen zur Kostenübernahme für Einlagen in Arbeitsverträgen oder in einem Tarifvertrag aufgestellt werden. In vielen Betrieben ist es darüber hinaus gängige Praxis, dass der Arbeitgeber die Kosten für Einlagen im Rahmen der Fürsorgepflicht übernimmt.
In vielen gastronomischen Betrieben ist es üblich, dass der Arbeitgeber die Kosten für Einlagen im Rahmen der Fürsorgepflicht übernimmt, um den Tragekomfort für das Personal zu erhöhen und gesundheitlichen Problemen vorzubeugen.
Grundlage für die Frage, ob Arbeitgeber Sicherheitsschuhe bezahlen müssen, ist die Gefährdungsbeurteilung. Je eindeutiger diese formuliert wird, desto klarer ergibt sich daraus die Pflicht, die Kosten zu übernehmen.
Grundsätzlich ist es im Interesse des Arbeitgebers, dass Mitarbeitende sicher und ergonomisch arbeiten können. Deshalb sollten bei entsprechender Gesundheitsgefährdung auf jeden Fall die Kosten für Sicherheitsschuhe übernommen werden.
Bei Streitfragen zur Kostenübernahme lohnt es sich für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer, sich bei Gewerkschaften, Betriebsräten oder bei einer auf Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsberatung Unterstützung zu holen.
Müssen Sicherheitsschuhe aufgrund der Gefährdungsbeurteilung getragen werden, muss der Arbeitgeber die Kosten dafür tragen. Arbeitsschuhe muss der Arbeitgeber nur dann bezahlen, wenn er sie im Arbeitsvertrag vorschreibt.
Ist die Sicherheit des Beschäftigten beim Tragen der Arbeitsschuhe aufgrund von Verschleiß, Defekten oder Hygiene nicht mehr gewährleistet, muss der Arbeitgeber die Schuhe austauschen. Besonders in der Gastronomie, wo die Schuhe intensiven Belastungen ausgesetzt sind, ist ein regelmäßiger Austausch notwendig.
Arbeitsschuhe sollten nur so lange getragen werden, wie sie ausreichende Trittsicherheit und Schutz für die Zehen und Ferse bieten. Ist die Sohle beschädigt oder können Gegenstände durch das Material dringen, sollten die Arbeitsschuhe ausgetauscht werden.
Arbeitnehmer sollten Ihre Schuhe während eines langen Arbeitstages die ganze Zeit über bequem tragen können. Die Schuhe sollten atmungsaktiv sein und dank ergonomisch geformter Sohle die natürliche Fußhaltung unterstützen. Bei LUSINI finden Sie z.B. Schuhe für langes Stehen.
Hier gibt es keine feste Vorgabe. Allerdings ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitsschuhe zu tauschen, wenn durch diese die Sicherheit des Arbeitnehmers gefährdet ist. Durch das regelmäßige Pflegen der Arbeitsschuhe lässt sich deren Lebensdauer erhöhen.
Ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung, dass Arbeitnehmer Sicherheitsschuhe tragen müssen, sind sie dazu auch verpflichtet.
Arbeitsschuhe müssen nur dann getragen werden, wenn das im Arbeitsvertrag so festgelegt wurde.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einigen Urteilen entschieden, dass das Anziehen von Schutzkleidung zur Arbeitszeit gehört, wenn dies im Interesse des Arbeitgebers erforderlich ist. Dies ist z. B. der Fall, wenn die Schutzkleidung am Arbeitsplatz aufbewahrt wird und der Arbeitnehmer sie dort anziehen und ablegen muss.
Allerdings gibt es auch andere Urteile des BAG, nach welchen das Anziehen von Schutzkleidung nicht zur Arbeitszeit gehört, auch wenn dies im Interesse des Arbeitnehmers erforderlich ist. Dies ist z. B. der Fall, wenn die Schutzkleidung aus hygienischen Gründen getragen werden muss und der Arbeitnehmer sie auch außerhalb des Betriebs tragen könnte.
Die Entscheidung, ob das Anziehen von Schutzkleidung zur Arbeitszeit gehört, hängt somit vom Einzelfall ab. Dabei spielen u.a. die Art der Schutzkleidung, deren Aufbewahrungsort sowie die Tragezeit der Schutzkleidung eine Rolle.
Gehört die Arbeitskleidung zur Schutzkleidung, kann Ihr Chef Sie zwingen, diese zu tragen. Er ist gesetzlich verpflichtet zu kontrollieren, ob die Vorgaben eingehalten werden.
Handelt es sich lediglich um Berufskleidung, die nicht zur Schutzkleidung gehört, kann Ihr Vorgesetzter Sie nicht dazu verpflichten, diese zu tragen, es sei denn, das Tragen einer bestimmten Arbeitskleidung ist im Arbeitsvertrag festgeschrieben. In diesem Fall muss der Arbeitgeber dann auch für die Kosten der Arbeitsschuhe aufkommen.
Da der Arbeitgeber für die Sicherheit seiner Arbeitnehmer verantwortlich ist, kann er vorschreiben, welche Arbeitsschuhe aufgrund seiner Gefährdungsbeurteilung geeignet sind. In vielen Betrieben können sich Beschäftigte die Sicherheits- oder Arbeitsschuhe aus einem bestimmten Pool selbst aussuchen. Grundsätzlich gibt es hier keine gesetzlichen Vorgaben. Wichtig ist jedoch nur, dass die ausgewählten Schuhe die Sicherheitsanforderungen erfüllen.
Ja, Arbeitsschuhe gehören zur Schutzkleidung. In Deutschland wird Schutzkleidung in drei Kategorien eingeteilt:
Arbeitsschuhe fallen in der Regel in die Kategorie II oder III, je nach den Schutzanforderungen am Arbeitsplatz. Sie müssen dafür bestimmte Schutzkriterien erfüllen, z. B. Schutz der Füße vor herabfallenden Gegenständen oder Schutz vor rutschigen Oberflächen durch rutschhemmende Sohlen.
Wenn Sie trotz Verpflichtung keine Sicherheitsschuhe tragen, handeln Sie zum einen entgegen der Weisung des Arbeitgebers. Das kann eine Abmahnung zur Folge haben und bei mehrfacher Verweigerung bis hin zur Kündigung reichen.
Darüber hinaus können Sie Ihren Versicherungsschutz verlieren, wenn Sie sich am Fuß verletzen, weil Sie keine Sicherheitsschuhe getragen haben. Tragen Sie keine Sicherheitsschuhe bei einem Unfall, kann auch Ihr Arbeitgeber dafür verantwortlich gemacht werden, weil er nicht ausreichend für Ihre Sicherheit gesorgt hat.
Haftungsausschluss
Die in diesem Artikel und auf dieser Website bereitgestellten Informationen dienen lediglich zu allgemeinen Informationszwecken und stellen keine rechtliche Beratung dar. Sie sollen keine rechtlichen Fragen oder Probleme behandeln, die im individuellen Fall auftreten können. Trotz sorgfältiger Recherche und regelmäßiger Aktualisierung übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Inhalte. Wenn Sie rechtlichen Rat für Ihre individuelle Situation benötigen, sollten Sie den Rat von einem qualifizierten Anwalt einholen. Für verbindliche rechtliche Auskünfte und individuelle Beratung wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Rechtsanwalt oder eine andere fachkundige Stelle.